Geschäftsbedingungen – Handwerker
- 1 GÜLTIGKEITSBEREICH
- Zoofy BV, Amstelveenseweg 88-4, 1075 XJ, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 63693771 (im Folgenden: ZOOFY) hat das Hauptziel, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, damit es für Privatpersonen und Unternehmen über die Website zoofy.com (im Folgenden: PLATTFORM) möglich ist, auf einfache Weise Leistungen (im Folgenden: ARBEITEN von Handwerkern (im Folgenden: Fachmann) zu beauftragen. Die Nutzung unserer Plattform sowie der sonstigen Dienste von ZOOFY erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von ZOOFY ausdrücklich genehmigt werden.
- 2 GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
- Der Fachmann führt professionell Gelegenheitsarbeiten/Reparaturarbeiten im weitesten Sinne für Privatpersonen und Unternehmen aus und sichert Zoofy ausdrücklich zu, dass er die ggfs. erforderlichen Genehmigungen zur Ausführung der Leistungen besitzt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kontinuierliche Nutzung der von ZOOFY zur Verfügung gestellten Einrichtungen für den Abschluss von Verträgen zwischen Fachmann und KUNDE/Auftraggeber über die Ausführung von Werken und die kaufmännische Abwicklung solcher Verträge zwischen Fachmann und KUNDE/Auftraggeber durch ZOOFY.
- Zwischen ZOOFY und dem Fachmann sowie zwischen ZOOFY und dem KUNDEN / Auftraggeber kommt kein Werkvertrag zustande. Bei der Bestätigung einer Jobanfrage geht der Fachmann einen direkte (Werk-/Dienst-)Vertrag mit dem KUNDEN / Auftraggeber ein.
- ZOOFY erleichtert kontinuierlich den Abschluss eines Vertrages zwischen dem HANDWERKER und dem KUNDEN im Namen des HANDWERKERS. ZOOFY verwendet für den KUNDEN eigene Tarife, die von den Tarifen abweichen, die für die Ausführung der Arbeiten durch den HANDWERKER gelten.
- Zahlungen des KUNDEN für die ausgeführten Arbeiten werden von ZOOFY über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister ermöglicht. Der KUNDE bezahlt ZOOFY immer per Mollie Payments
- ZOOFY prüft die Anmeldung und bestätigt dem Fachmann nach Abschluss der Prüfung die Anmeldung per E-Mail mit dem Hinweis, dass das vollständige Benutzerkonto genutzt werden kann. In diesem Moment kommt der Nutzungsvertrag zwischen ZOOFY und FACHMANN zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
- Der Fachmann ermächtigt ZOOFY durch den Abschluss des Nutzungsvertrages gleichzeitig als Vertreter mit der Vollmacht, im Namen vom FACHMANN Verträge abzuschließen und den Fachmann gegenüber dem KUNDEN zu vertreten.
- Im Übrigen erklärt sich der FACHMANN mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an ZOOFY weitergegeben werden.
- 3 ABSCHLUSS DES NUTZUNGSVERTRAGS
- Der FACHMANN fordert ZOOFY auf, die Einrichtungen von ZOOFY nutzen zu dürfen (Nutzungsvereinbarung), indem er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt und akzeptiert und sich auf der Plattform einloggt und registriert. Bei der Registrierung hat der FACHMANN sämtliche Daten wahrheitsgemäß anzugeben und die dort genannten Unterlagen einzureichen.
- ZOOFY nimmt über die Plattform, über die ZOOFY App, telefonisch, per SMS oder per E-Mail Anfragen und Angebote von KUNDEN entgegen und sortiert diese nach Ort, Zeit und auszuführender Arbeit.
- ZOOFY erleichtert die Anfrage des KUNDEN und sucht automatisch nach passenden HANDWERKEN/Fachmännern und leitet die Anfrage weiter (in der Regel per E-Mail, SMS, über das ZOOFY-Portal, die ZOOFY-App oder telefonisch).
- 4 Vertragsschluss zwischen Kunde und Fachmann/Handwerker
- Der HANDWERKER teilt ZOOFY über die Plattform, über die ZOOFY App, telefonisch, per SMS oder per E-Mail mit, ob er eine Anfrage eines KUNDEN annimmt. Wenn ein Fachmann die Anfrage annimmt, wird die Jobanfrage für jeden anderen Fachmann gesperrt.
- ZOOFY nimmt das Angebot des KUNDEN im Namen des HANDWERKERS/Fachmanns an, der die Anfrage/das Angebot als erster angenommen hat, indem er den KUNDEN per E-Mail informiert und die Anfrage bestätigt. Damit kommt ein bindender Dienst-/ Werkvertrag zwischen dem Fachmann und dem KUNDEN zustande.
- ZOOFY ist nicht Partei des Dienst-/ Werkvertrages zwischen dem Fachmann und dem KUNDEN.
- Der Fachmann führt den mit dem KUNDEN/AUFTRAGGEBER geschlossenen Vertrag in eigener Verantwortung und Haftung aus. ZOOFY ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für die Ausführung und Erfüllung des Arbeitsvertrages durch den FACHMANN.
- 5 ANDERE PFLICHTEN VON ZOOFY
- ZOOFY ist verpflichtet,
- a) die Plattform zu verwalten und dort die Dienstleistungen vom FACHMANN mit der/den von ihm/ihr angegebenen Fachrichtung(en) und Arbeitsort anzubieten;
- b) zur fortlaufenden Führung eines Benutzerkontos für den FACHMANN, auf dem der abgeschlossene Vertrag, der über die Einrichtungen von ZOOFY zustande gekommen ist, eingesehen werden kann,
- c) passende Jobanfragen vom KUNDEN an den HANDWERKER in der/den Fachrichtung(en) und an dem vom HANDWERKER angebotenen Ort zu senden;
- d) nach einer Verpflichtung des HANDWERKERS gegenüber dem KUNDEN, das Kundenangebot in seinem Namen (des Handwerkers/Fachmanns) anzunehmen;
- ZOOFY erstellt anhand der vmn FACHMANN eingegebenen Daten Rechnungen für die ausgeführten Arbeiten und veranlasst den Versand an den KUNDEN.
- ZOOFY bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen des KUNDEN (ZOOFY steht es insoweit frei, dem KUNDEN eigene Stornokosten in Rechnung zu stellen). Möchte der KUNDE einen Einsatz- bzw. Arbeitstermin ändern oder die Buchung stornieren, wird ZOOFY den HANDWERKER/Fachmann hierüber unverzüglich per SMS, E-Mail, Push-Nachricht oder Telefon informieren.
- ZOOFY nimmt Beschwerden von KUNDEN entgegen und leitet sie an den FACHMANN/Handwerker weiter, der sie prüfen und ggf. bei berechtigten Beschwerden beheben wird. Der HANDWERKER/Fachmann wird ZOOFY informieren, wenn eine Rechnung aufgrund von Reklamationen nicht versendet werden sollte oder der KUNDE eine Gutschrift erhält. Es steht ZOOFY auch frei, dem KUNDEN eine passende Lösung anzubieten und diese Kosten dem HANDWERKER/Fachmann in Rechnung zu stellen, falls der Fachmann/Handwerker die berechtigte Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt und/oder dies ablehnt. ZOOFY wird den HANDWERKER/Fachmann hierüber vorab per E-Mail, SMS oder Telefon informieren.
- 6 PFLICHTEN DES FACHMANNS/HANDWERKERS
- Bei der Registrierung auf der Plattform sendet bzw. stellt der FACHMANN ZOOFY folgende Daten/Dokumente zur Verfügung:
- a) gültige Namens- und Adressdaten, Firmenname, Vorname, Nachname, Geschäftsadresse, ggfs. Registernr. (HRB/HRA) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- b) seine/ihre Fachrichtung(en) und Ort oder mögliche Leistungsorte;
- c) E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
- d) gültige und vollständige Bankverbindung;
- ZOOFY hat das Recht, Referenzen über die Arbeit des Fachmanns anzufordern - zum Beispiel von ehemaligen Kunden.
- Bei einer Änderung der vorstehenden Angaben ist der Fachmann verpflichtet, ZOOFY unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus bestätigt der FACHMANN hiermit, dass ihm bekannt ist, dass ohne Vorlage der angeforderten Daten und Unterlagen keine Jobanfragen an den FACHMANN weitergeleitet werden können.
- Nach Abschluss jedes über die ZOOFY-PLATTFORM erhaltenen Auftrags erstellt der FACHMANN eine Rechnung über die geleistete Arbeit in der dafür von ZOOFY entwickelten Anwendung. Eine Rechnung setzt sich aus den Löhnen für geleistete Arbeitsstunden und den verwendeten Materialien zusammen. Nach dem Versand sorgt ZOOFY dafür, dass diese Rechnung dem KUNDEN/KUNDEN per E-Mail oder Post korrekt zugestellt wird.
- Der FACHMANN ist bei Aufnahme einer Tätigkeit verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen.
- Es besteht keine Verpflichtung für den FACHMANN, Jobanfragen anzunehmen. Der Fachmann ermächtigt ZOOFY, nach entsprechender Freigabe Jobanfragen anzunehmen und die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Erklärungen nach seinen Weisungen abzugeben.
- Der Fachmann informiert ZOOFY über die Plattform oder telefonisch über kurzfristige Änderungen bezüglich bereits gebuchter Arbeiten, insbesondere wenn diese voraussichtlich verzögert werden, damit ZOOFY den KUNDEN/AUFTRAGGEBER unverzüglich informieren kann.
- Werden zwischen dem Kunden und dem Fachmann über Zoofy beauftragte Jobs aus Gründen, die der FACHMANN zu vertreten hat nicht ausgeführt oder legt der FACHMANN keine Rechnung für einen angenommenen Job innerhalb von 2 Tagen nach dem vertraglichen Ausführungsdatum vor, berechnet ZOOFY dem FACHMANN einen Pauschalbetrag von €149,0 einschl. der gesetzlichen MwSt.
- Der HANDWERKER/Fachmann erklärt sich mit der Übermittlung seiner Anschrift und Kontaktdaten an den KUNDEN/AUFTRAGGEBER einverstanden, soweit diese vom KUNDEN/AUFTRAGGEBER ausdrücklich gewünscht werden und die Anfrage im Zusammenhang mit einer gebuchten Bestellung steht.
- 7 ABBRECHEN
- Der KUNDE schließt mit FACHMANN einen Fernabsatzvertrag ab. Das bedeutet, dass der KUNDE/AUFTRAGGEBER den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Bestätigung ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Dies gilt nicht, wenn
- a) der Auftrag innerhalb der Widerrufsfrist vollständig abgeschlossen ist
- b) der Antrag betrifft eine Notreparatur. Dringend bedeutet ein Auftrag, der innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage ausgeführt werden muss. Auf der PLATFORM werden diese Jobs unter den Optionen DRINGEND und MORGEN angeboten.
- Widerruft ein KUNDE/KUNDE weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn und ist der HANDWERKER bereits auf dem Weg zum Standort des KUNDEN/KUNDEN und drückt den „Ich bin unterwegs“-Button, kann der HANDWERKER die vereinbarte Vergütung in Höhe von 30 € abrechnen, wenn und soweit der KUNDE diese über den Zahlungsdienstleister bezahlt hat.
- ZOOFY wird dem KUNDEN im Namen von FACHMANN die entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen, es sei denn, FACHMANN gibt unverzüglich nach Mitteilung der Stornierung etwas anderes an.
- 8 GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN
- Alle Zahlungen des KUNDEN an den HANDWERKER für die Vergütung der Arbeiten erfolgen über ZOOFY. Zoofy ist ausdrücklich zur Einziehung der Forderung in eigenem und fremden Namen berechtigt.
- Die aktuellen Arbeitsentgelte werden bei jeder Jobanfrage an den FACHMANN angegeben. Die Preise gelten pro Stunde oder, falls angegeben, für einen Festpreis, Preis pro m2, Preis pro Meter oder sonstige Einheit. ZOOFY behält sich das Recht vor, die Preise zu aktualisieren. ZOOFY muss den HANDWERKER hierüber rechtzeitig informieren.
- ZOOFY steht es frei, seine eigenen KUNDEN-Tarife zu verwenden. Diese weichen von der Vergütung ab, die der Fachmann für die Ausübung seiner Tätigkeit erhält.
- Wünscht der KUNDE eine Preisangabe für das geplante Werk, steht es dem Fachmann frei, mit dem KUNDEN nach eigenem Ermessen einen Gesamtpreis zu vereinbaren. ZOOFY ist berechtigt, für die Vermittlung ein Honorar von mindestens 15% des Gesamtpreises abzurechnen und einzubehalten.
- ZOOFY ist jederzeit berechtigt, Beträge zu Lasten von FACHMANN von den vom KUNDEN gezahlten Entschädigungs-/Stornokosten einzubehalten.
- ZOOFY verwendet ein System der „umgekehrten Abrechnung“. ZOOFY übersendet dem FACHMANN nach Abschluss jedes Auftrags per E-Mail oder in der damit entwickelten Anwendung eine Spezifikation der Vergütung, die der FACHMANN für den abgeschlossenen Auftrag erhält.
- ZOOFY verwahrt den vom KUNDEN gezahlten Betrag für den FACHMANN. Die Auszahlung der vom KUNDEN an den Zahlungsdienstleister gezahlten Gebühren erfolgt in der Regel zweimal im Monat. Die erste Auszahlungsperiode fällt in der Regel auf den 15. Tag des Monats, die zweite Auszahlungsperiode auf den letzten Tag des Monats.
- ZOOFY hält Arbeitsentgelte für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen zurück, in dem der KUNDE/AUFTRAGGEBER Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten melden kann. Das bedeutet, dass Aufträge, die zwischen dem 1. und 15. eines Monats in Rechnung gestellt werden, am letzten Tag des Monats bezahlt werden. Jobs, die zwischen dem 15. und dem letzten Tag des Monats in Rechnung gestellt werden, werden am 15. des Folgemonats bezahlt.
- Die vom KUNDEN direkt an ZOOFY gezahlte Servicegebühr und weitere ggfs, anfallende Gebühren stehen allein Zoofy zu.
- Wird der zwischen dem KUNDE und dem Fachmann vereinbarte Arbeitstermin ohne vorherige Ankündigung durch den Fachmann nicht eingehalten und der KUNDE zahlt daher nicht, hat ZOOFY Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15% des fiktiven Rechnungsbetrages. Gleiches gilt für den Fall, dass der KUNDE/AUFTRAGGEBER die Zahlung aufgrund einer mangelhaften Ausführung des Werkes verweigert.
- Storniert der FACHMANN den vertraglich bestätigten Job weniger als 24 Stunden vor Beginn des Einsatzes aufgrund eines Umstandes, der vom FACHMANN zu vertreten ist, hat ZOOFY Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 149 € für entgangenen Gewinn aus diesem Auftrag.
- Der HANDWERKER ist für das Inkasso nicht bezahlter Aufträge verantwortlich und übernimmt die insofern anfallenden Kosten.
- Die vom FACHMANN an ZOOFY zu zahlenden Beträge können von den Forderungen des Fachmanns gegenüber Zoofy aufgerechnet/verrechnet werden. Der FACHMANN ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Zoofy an den Fachmann die Aufrechnung zu erklären es sei denn, die jeweilige Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
- 9 Umgehung der Plattform von Zoofy durch den Fachmann
- Nimmt der Fachmann neue Aufträge eines KUNDEN an, den der Fachmann über die Plattform von Zoofy erstmalig kontaktiert hatte und jetzt nicht über die Plattform von Zoofy abgewickelt werden, hat ZOOFY Anspruch auf Zahlung einer angemessenen pauschalen Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Höhe von 1.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dem Fachmann steht das Recht zu nachzuweisen, dass Zoofy im Falle einer Auftragserteilung über die Plattform von Zoofy tatsächlich einen geringeren Gewinn erziehlt hätte.
- Wenn der HANDWERKER Arbeit (oder einen Teil der Arbeit) außerhalb des Kontos von ZOOFY einem KUNDEN in Rechnung stellt, hat ZOOFY Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für den Einkommensausfall in Höhe von 1.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dem Fachmann steht das Recht zu nachzuweisen, dass Zoofy im Falle einer Auftragserteilung über die Plattform von Zoofy tatsächlich einen geringeren Gewinn erziehlt hätte.
- 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung von Zoofy gegenüber dem Handwerker auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
- Zoofy haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform durch den Handwerker, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Handwerker die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung gegenüber dem Kunde/Nutzer ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Handwerkers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit Zoofy nach den vorstehenden Regelungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Handweker bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Platform typischerweise zu erwarten sind.
- Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Zoofy für Schäden und weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 500 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Zoofy.
- Soweit Zoofy technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für die Haftung von Zoofy wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11 KÜNDIGUNG
- Der Nutzungsvertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen; eine Benachrichtigung per E-Mail genügt.
- Wird der Nutzungsvertrag von ZOOFY im Zusammenhang mit vom FACHMANN zu vertretenden Umständen gekündigt, ist ZOOFY berechtigt, ausstehende Aufträge des jeweiligen Fachmanns mit KUNDEN im Namen vom FACHMANN zu stornieren/kündigen.
- Wird der Nutzungsvertrag von FACHMANN aus welchem Grund auch immer gekündigt, ist ZOOFY berechtigt, den Vertrag über den Kundenauftrag im Namen des FACHMANNS für noch laufende und nicht ausgeführte Aufträge fristlos zu kündigen und den KUNDEN darüber zu informieren. Für hieraus ggfs. resultierende Ansprüches des Kunde gegenüber dem Fachmann haftet Zoofy aus keinem Rechtsgrund.
- ZOOFY hat das Recht, die Zusendung von Jobanfragen an den FACHMANN einzustellen, wenn dieser länger als einen Monat keine Jobanfragen annimmt. Auf Wunsch des FACHMANN kann die Übertragung jederzeit wieder aufgenommen werden.
- ZOOFY hat außerdem das Recht, das Senden von Jobanfragen an den Fachmann einzustellen, wenn:
- a) ein KUNDE sich mehrmals über die von FACHMANN durchgeführte Arbeit beschwert
- b) der Durchschnitt der Kunden Bewertungen für den Fachmann liegt unter dem von ZOOFY festgelegten Standard von mindestens 3,5 Sternen basierend auf einem 5-Sterne-System
- c) der FACHMANN hält die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen nicht ein.
- d) vergleichbare Umstände eintreten, die nach Ansicht von ZOOFY nicht hinnehmbar sind und eine fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages zwischen Zoofy und dem Fachmann rechtfertigen.
12 Allgemeines
- Der FACHMANN ist damit einverstanden, dass ZOOFY ihn während der Laufzeit des Nutzungsvertrages und bis zu sechs Monate danach per E-Mail, Telefon oder Post kontaktiert, um die Angebote auf der PLATTFORM zu verbessern oder zu erweitern, sich nach seiner Zufriedenheit mit Angeboten zu erkundigen und ihn über Ergänzungen, Erweiterungen, Neuheiten und Kooperationsangebote.
- Während der Laufzeit der Zusammenarbeit ist der Fachmann berechtigt, auch ohne Kenntnis von ZOOFY andere, nicht durch ZOOFY vermittelte Aufträge für KUNDEN auszuführen.
- Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Der Fachmann verwendet die personenbezogenen Daten des KUNDEN, die ihm im Rahmen einer Buchungsanfrage mitgeteilt werden, ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
- ZOOFY und der Fachmann behandeln KUNDEN-/KUNDEN-Daten, Vorgänge, von den Parteien zu erbringende Leistungen und Erträge (auch nach Beendigung der Zusammenarbeit) streng vertraulich, wenn und soweit sie nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sind , entsprechend Auskunft zu erteilen.
- ZOOFY behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Bedingungen werden dem FACHMANN bei jeder Bewerbung per Link zur Verfügung gestellt. Widerspricht FACHMANN der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail, gelten die Änderungen der AGB als vereinbart.
- 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Die Beziehungen zwischen Zoofy und dem Handwerker unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher nationaler und internationaler Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Zoofy und dem Handwerker ist Amsterdam (alt. Gronau/Westf. BRD).
Stand, Januar 2022